Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Wangen bei Olten ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäss Artikel 45 der Kantonsverfassung. Sie besteht aus den ordentlichen Organen Gemeindeversammlung (Legislative) und aus dem Bürgerrat (Exekutive). Zweimal im Jahr wird die Gemeindeversammlung einberufen. Im Frühling zur Genehmigung der Rechnung und im Herbst zur Verabschiedung des Budgets. Seit 2005 ist die Bürgergemeinde nach dem Ressortsystem organisiert. Das Ressort ‘Präsidialamt’, bildet zusammen mit der Finanzverwalterin und der Bürgerschreiberin die eigentliche Verwaltung der Bürgergemeinde. Dazu kommen die vier operativen Ressorts, Einbürgerungen, Forst, Liegenschaften und Wasser in denen die jeweiligen Aufgaben bearbeitet werden. Der Bürgerrat bestehend aus fünf Mitgliedern, zwei Ersatzmitglieder und den beiden Beamtinnen Bürgerschreiberin und Finanzverwalterin.

Die Bürgergemeinde ergänzt die Einwohnergemeinde bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgabengebiete, indem sie Bereiche betreut, die von der Einwohnergemeinde nicht bearbeitet werden können oder die durch die Kantonsverfassung an die Bürgergemeinde übertragen worden sind. Diese Aufgabenteilung hat sich seit Jahren bewährt und soll auch in Zukunft den Einwohnerinnen und Einwohnern von Wangen bei Olten zu Gute kommen.

Im kulturellen und sozialen Bereich beteiligt sich die Bürgergemeinde indem sie Dorfvereine und Organisationen finanziell unterstützt und spezielle Anlässe für die Bürger und Bürgerinnen von Wangen bei Olten anbietet.

 

Markus Grob

Ressortchef 1 - Bürgergemeindepräsident

Bürgergemeinde Wangen bei Olten

Cuno Müller, Wangen bei Olten
Cuno Müller, Wangen bei Olten


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Wangen bei Olten aus der Luft