Schweiz bewegt! Das Coop Gemeinde Duell
Ein Anlass für die ganze Bevölkerung
Das «Coop Gemeinde Duell» ist das grösste, nationale Programm zur Förderung von mehr Bewegung in der Schweizer Bevölkerung. Es wurde 2005 vom Bundesamt für Sport BASPO ins Leben gerufen. Im Jahr 2011 wurde die Gesamtverantwortung für das Projekt an schweiz.bewegt übertragen.
Jeweils vom 1. - 31. Mai organisieren rund 200 Gemeinden in Zusammenarbeit mit Vereinen, Schulen und Privaten Sport- und Bewegungsangebote für die Bevölkerung. Die teilnehmende Gemeinde übernimmt die Organisation vor Ort und bestimmt selbst, an wie vielen Tagen und zu welcher Zeit welche Bewegungsangebote stattfinden.
Weitere Informationen: www.coopgemeindeduell.ch
Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 28.11.2022
Informationen zur Trinkwasserqualität
Massnahmen der Wasserversorgung bei einer Strommangellage
Die Wasserversorgung der Bürger-gemeinde Wangen b. O. orientiert sich im Falle einer länger anhaltenden Strommangellage am von der OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) definierten mehrstufigen Prozess.
Hier finden Sie das Massnahmenkonzept der Wasserversorgung Wangen bei Olten:
Rechnungsgemeindeversammlung
Montag, 19.06.2023, 19:30 Uhr - Marienheim Wangen bei Olten
Budgetgemeindeversammlung
Montag, 27.11.2023, 19:30 Uhr - Marienheim Wangen bei Olten
Weihnachtsbaumverkauf
Freitag, 15.12.2023 - Rickenbach
Agenda als PDF für den Ausdruck:
Wegsteine im Born und Homberg
In den beiden Waldgebieten, welche die Gemeinde Wangen bei Olten im Süden (Born) und im Norden (Homberg) umfassen, befinden sich insgesamt 70 Wegesteine, die zur Orientierung im Wald dienen und deshalb mit den Namen von Waldwegen oder alten Flurnamen beschriftet sind. Nun wurden die Wegsteine ausgelichtet, gereinigt und restauriert.
Weitere Informationen finden Sie unter --> Forst
Abfallablagerungen im Freien
(Wilde Deponien)
Wir stellen fest, dass wieder vermehrt Abfälle ausserhalb der bewilligten Deponien gelagert werden (z.B. Rasenschnitt, Haushaltsabfälle oder Baumschnittabfälle).
Wir machen darauf aufmerksam, dass zum Schutz der Umwelt und der Gewässer vor schädlichen Einwirkungen, die durch Abfälle erzeugt werden, wie auch aus ästhetischen und landwirtschaftlichen Gründen jegliche Ablagerung ausserhalb von bewilligten Deponien verboten ist und Strafanzeige eingereicht werden kann.
Zudem sind ‚wilde Deponien‘ ein Ärgernis, nicht nur für die Reinigungsdienste, sondern auch für die Bevölkerung. Die Beseitigung des Unrats muss von der öffentlichen Hand bezahlt werden.
Deshalb benützen Sie für Abfälle aller Art, auch für Grünabfälle, die entsprechende Entsorgung der Gemeinde
‚Die Natur und die Menschen werden es Ihnen danken!‘
Bürgergemeinde Wangen bei Olten, Ressort Forst